Führerscheinklasse C / CE

MAN TGA 18.400
MAN TGA 18.400

Führerscheinklasse C - LKW (Vorbesitz Klasse B erforderlich!)

  • Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (keine Beschränkung nach oben)
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Theoretischer Mindestunterricht

6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff (4 bei Vorbesitz C1 / Klasse 3)

Eingeschlossene Klassen: C1

Mindestalter:

21 bzw.
18 (für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ in" oder Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Führerscheinklasse CE - LKW mit Anhänger (Vorbesitz Klasse C erforderlich!)

  • Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (keine Beschränkung nach oben)
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Theoretischer Mindestunterricht

6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T

Vorgeschriebene Fahrstunden (je nach Erweiterung):

Sonderfahrten:

Von Klasse
auf Klasse

B

auf

C

C1

auf

C

C

auf

CE

Gemeinsamer Ausbildungsgang

C und CE

Solo Zug Gesamt
Überland 5 3 5 3 5 8
Autobahn 2 1 2 1 2 3
Dunkelheit 3 1 3 0 3 3
Summe 10 5 10    14

Prüfungsumfang

Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinantrag:

  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Personalausweis)