Hier findest du Informationen zum Führerscheinantrag, den ärztlichen Untersuchungen und zum 1. Hilfe-Kurs. Viele weitere Infos haben wir in der rechten Spalte für dich untergebracht.

Führerscheinantrag

Der Führerscheinantrag wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt deines Wohnortes gestellt.

Alle benötigten Formulare liegen in der Fahrschule vor.

Dies ist die Basis, um überhaupt eine Führerscheinprüfung ablegen zu dürfen. Der Antrag muss nicht sofort bei Beginn der Ausbildung oder im Voraus gestellt werden - die Bearbeitung des Antrages durch das Straßenverkehrsamt und den TÜV muss aber in jedem Fall abgeschlossen sein, bevor die theoretische Prüfung abgelegt werden darf. Die Bearbeitungsdauer beträgt in Siegen in der Regel max. 3 Wochen, bei anderen Ämtern kann es aber auch deutlich länger dauern. Bitte dies bei der Anmeldung zu Ferien- und Intensivkursen beachten.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Bescheinigung über einen “1. Hilfe-Kurs”
  2. Ärztliches und augenärztliches Gutachten
  3. Kopie vom Personalausweis / Pass - kann in der Fahrschule gemacht werden
  4. Kopie vom Führerschein

Den Antrag und die anderen Unterlagen geben wir auch gerne für dich beim Straßenverkehrsamt ab.

Ärztliche und augenärztliche Untersuchung

Um den Führerscheinantrag für einen beliebigen Klasse C Führerschein stellen zu können, musst du vorab durchgecheckt werden, ob du gesundheitlich überhaupt geeignet bist, LKW zu fahren. Ein entsprechend für die Untersuchungen ausgerüsteter Arzt führt eine "Untersuchung des Sehvermögens" und eine "Gesundheitsuntersuchung"  durch. Diese Bescheinigungen müssen dem Führerscheinantrag beigefügt werden. Weitere Informationen dazu erhälst du bei uns.

1. Hilfe Kurs

Für den Führerscheinantrag für alle Führerscheinklassen wird eine Bescheinigung über einen “1. Hilfe-Kurs” benötigt.

Angeboten werden die Kurse bei M-A-U-S in der Marburger Str. 3, 57072 Siegen - (Wichtig: Ausweis mitnehmen!).

Weitere Informationen erhaltet ihr unter www.erstehilfe.de

Übrigens: Die hier erworbene Bescheinigung hat kein “Verfallsdatum” - bei einer Führerscheinerweiterung muss die Ausbildung nicht wiederholt werden. Auch wenn ihr früher schon einmal einen Kurs besucht habt (egal wo), dann ist diese Bescheinigung für den Führerschein noch gültig.