Was sind die sogenannten Sonderfahrten?
Die Sonderfahrten sind die gesetzlich vorgeschriebenen "Pflichtfahrstunden". Diese unterteilen sich in Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten. Die Anzahl variiert je nach Führerscheinklasse und ob es sich um eine Ersterteilung oder eine Erweiterung des Führerscheins handelt.
Zuletzt aktualisiert am 07.02.2011 von Fahrschule Franke Siegen.