Sind die Fahrer von Müllfahrzeugen von der neuen Regelung betroffen?
Ja!
Bei der Abfallentsorgung – einschließlich „Einsammeln“ von Hausmüll – handelt es sich gemäß § 1 Abs. 1 BKrFQG um Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken.
Zuletzt aktualisiert am 07.02.2011 von Fahrschule Franke Siegen.