Sind die Fahrer von Müllfahrzeugen von der neuen Regelung betroffen?

Ja!

Bei der Abfallentsorgung – einschließlich „Einsammeln“ von Hausmüll – handelt es sich gemäß § 1 Abs. 1 BKrFQG um Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken.

Zuletzt aktualisiert am 07.02.2011 von Fahrschule Franke Siegen.

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