Müssen Besitzer des alten Klasse 3 Führerscheines die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren?
Nein!
Wer den alten Klasse 3 Führerschein besitzt, der besitzt auch den Führerschein C1 bzw. C1E. Daher muss auch die beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr abgelegt werden. Die Teilnahme an den Weiterbildungen ist allerdings erforderlich.
Wer den alten Klasse 3 Führerschein besitzt, der besitzt auch den Führerschein C1 bzw. C1E. Daher muss auch die beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr abgelegt werden. Die Teilnahme an den Weiterbildungen ist allerdings erforderlich.
Zuletzt aktualisiert am 07.02.2011 von Fahrschule Franke Siegen.