Beschleunigte Grundqualifikation

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Stellenangebote als Berufskraftfahrer werden mehr

Die Experten sind sich einig: in den den kommenden Jahren wird es einen Engpass bei der Besetzung von Fahrerstellen geben. Ein Blick in die Stellenangebote zeigt schon heute, dass viele Speditionen und Unternehmen händeringend nach qualifizierten LKW Fahrern suchen.

Der demografische Wandel wirkt sich auch im Transportgewerbe negativ auf die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter aus, und nicht zuletzt die sinkende Anzahl der Führerscheinausbildungen bei der Bundeswehr verstärkt den zukünftigen Fahrermangel zusätzlich.

Die gestiegenen Zugangsvoraussetzungen bei der Führerausbildung bzw. die Verpflichtung, dass der "neue" LKW Fahrer heutzutage die sogenannte Grundqualifikation nachweisen muss, machen die Situation auch nicht unbedingt besser - wenn mitunter die Sicherheit auf den Straßen doch verbessert wird.

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Seit dem 10. September 2009 muss jeder, der einen LKW gewerblich führen will und einen Klasse C-Führerschein nicht vor diesem Datum erworben hat (Der alte Klasse 3 Führerschein beinhaltet die Klassen C1 / C1E), eine sogenannte “Grundqualifikation” nachweisen.

Hierzu gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Berufsausbildung als

  • Berufskraftfahrer (BKF) oder
  • Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder
  • Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

2. Grundqualifikation

  • Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung

3. Beschleunigte Grundqualifikation - Termine auf Anfrage

  • Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung! Sie muss aber während der Ausbildung erworben werden