Was sind die sogenannten Sonderfahrten?

Die Sonderfahrten sind die gesetzlich vorgeschriebenen "Pflichtfahrstunden". Diese unterteilen sich in Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten. Die Anzahl variiert je nach Führerscheinklasse und ob es sich um eine Ersterteilung oder eine Erweiterung des Führerscheins handelt.

Zuletzt aktualisiert am 07.02.2011 von Fahrschule Franke Siegen.

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