Müssen Besitzer des alten Klasse 2 Führerscheins an Weiterbildungen teilnehmen?

Ja, die Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen gilt für alle gewerblich tätige Kraftfahrer.

Die erste Weiterbildung in Form von 35 Stunden Unterricht ohne Prüfung ist bis einschließlich 9. September 2014 nachzuweisen - danach ist dies alle 5 Jahre zu wiederholen.

Der Nachweis der Grundqualifikation ist aufgrund der Stichtagsregelung 10. September 2010 nicht erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am 07.02.2011 von Uwe Albrecht.

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